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umzugskosten-von-der-steuer-absetzen-925b6f6b Umzugskosten beim Finanzamt geltend machen & absetzen
Erstellt am: 01. November 2019

Umzugskosten für das Finanzamt geltend machen

Wenn Sie in diesem Jahr irgendwann in eine neue Wohnung umgezogen sind, haben Sie Anspruch auf eine Steuervergünstigung. Beachten Sie dabei jedoch, dass möglicherweise nicht alle mit Ihrem Umzug verbundenen Kosten von den Steuern abziehbar sind. Wir erklären Ihnen, was Sie geltend machen können und was Sie dabei zu beachten haben.

Welche Kosten eines Umzugs sind von den Steuern absetzbar?

Sollten Sie aus einer beruflichen Notwendigkeit heraus den Wohnort wechseln müssen, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten eintragen. Um sich zu qualifizieren, muss Ihr neuer Arbeitsweg Ihre Fahrzeit um insgesamt mindestens 1 Stunde verkürzen. Dabei geht es allerdings nicht um die Länge des Weges, sondern um die effektive Zeitersparnis.

Auch ist es egal, ob Ihre Firma umzieht, oder Sie eine neue Stelle in einer anderen Stadt antreten. Ein berufsbedingter Umzug kann mit dem Arbeitsvertrag oder einer Arbeitgeberbestätigung nachgewiesen werden.

Wenn Sie bisher im Ausland gelebt haben und nun wieder zurückkehren, ist dieser Umzug grundsätzlich anrechenbar. In Einzelfällen wurde eine Verbesserung der Arbeitsbedienungen als berufsbezogener Grund für einen Umzug anerkannt. Auch ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen ist grundsätzlich von den Steuern absetzbar, nämlich als außergewöhnliche Belastungen.

Sollte Ihr Grund ein anderer sein, als jene, die oben stehend genannt wurden, ist das mit dem zuständigen Finanzamt im Direktkontakt zu klären.

Eine Prüfung dieser Möglichkeiten ist dringend angeraten, denn Sie können dadurch im Jahr bis zu 4000 Euro an Steuern einsparen.

Welche Kosten können berücksichtigt werden?

Berücksichtigt werden können die Fahrten zur Besichtigung einer neuen Wohnung mit 30ct pro Kilometer. Sollten bei der Anmietung einer Wohnung Maklergebühren anfallen, können diese angegeben werden. Kann die alte Wohnung nicht sofort gekündigt werden und fallen dadurch doppelte Mietzahlungen an, kann auch das geltend gemacht werden. Für eine neue, noch nicht nutzbare Wohnung werden maximal 3 Monatsmieten von den Steuern abgesetzt.

Natürlich betrifft das auch die Fahrtkosten für den Umzugslastwagen und die Reparatur von Transportschäden. Vergessen Sie auch nicht, die Kosten für einen neuen Kochherd - von bis hin zu 230 Euro - oder für einen notwendigen Ofen - über höchstens 184 Euro - anzugeben. Nach einem Umzug ist das Geld, das sie sicher gut gebrauchen können.

Möbel jedoch gelten als Privatsache: weder der Neukauf, noch die Einlagerungskosten sind absetzbar.

24 Euro pro Tag können Sie als Verpflegungsmehraufwand von den Steuern absetzen, wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu einer doppelten Haushaltsführung gezwungen sind.

Natürlich müssen die Umzugskosten mithilfe von Rechnungen oder Überweisungen nachgewiesen werden können. Dabei ist es nebensächlich, ob Sie Firmen beauftragt haben, oder die Hilfe von Privatpersonen in Anspruch genommen haben.

Pauschale für Umzugskosten: Kleinkram macht auch Mist

Kleinere, nicht leicht nachweisbare Umzugskosten können mithilfe einer Umzugskostenpauschale abgesetzt werden. Diese wurde zuletzt am 1. April 2019 erhöht und umfasst z.B. die Renovierungsarbeiten in der alten und neuen Wohnung, Ummelden von Pkws, Änderung des Personalausweises, Elektroarbeiten für Lampen und Geräte, Einbau der Küche mit Geräten, ein Nachsendeauftrag, die Anmeldung eines Telefonanschlusses und Trinkgelder für die Helfer. Für Verheiratete oder Alleinerziehende kann eine Pauschale für Umzugskosten von 1639 Euro geltend gemacht werden und für Ledige ein Satz von 811 Euro. Jeweils gilt ein Zuschlag von 361 Euro für jede weitere Person, die dem Haushalt zugehört.

Beachten Sie auch, dass der Nachhilfeunterricht für Ihre Kinder förderungsfähig ist, denn manchmal haben insbesondere Kinder Probleme damit, sich im neuen Umfeld zurechtzufinden, oder die neue Klasse ist im Stoff schon ein wenig weiter. Diese Nachhilfekosten sind als Umzugskosten bis hin zu einem Betrag von 2045 Euro anrechenbar - die Hälfte davon erstattungsfähig. Sollten mehr Aufwendungen dafür notwendig werden, sind bis zu 75 % des Betrages anrechenbar.

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