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Erstellt am: 01. November 2019

So beanspruchen Sie Sonderurlaub beim Umzug

Wenn Sie einen Umzug planen, müssen Sie sehr viele Dinge beachten. Eine besonders stressige Zeit steht bevor, in der ein paar Urlaubstage himmlisch sind. Doch steht Ihnen überhaupt rechtlich ein Sonderurlaub, zu dem Sie bei dem Arbeitgeber geltend machen können? Die Antwort auf diese Frage und viele andere interessante Informationen sind im nachfolgenden Ratsgeberartikel zu finden.

Rechtliche Lage

Gesetzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen nur Sonderurlaub zu geben, wenn sie etwas unverschuldet von der Arbeit abhält, wie zum Beispiel, wenn Sie oder Ihre Kinder (unter 12 Jahren) krank sind, beim Tod einer nahen verwandten Person und bei der Geburt des eigenen Kindes. Private Umzüge gehören leider nicht zu den Sonderfällen mit dazu.

Anspruch auf Sonderurlaub bei einem beruflichen Umzug

Ob ein Sonderurlaub gewährt wird, kommt auf Ihre aktuelle Firma an. Schauen Sie sich doch einmal ihren Arbeitsvertrag an, dort sollte zu finden sein, ob ein Sonderurlaub aus privaten Gründen gestattet wird. Auch in der Betriebsvereinbarung oder in dem Tarifvertrag kann sich nach einem gesonderten Urlaub erkundigt werden. Finden Sie keinen Überblick in Ihren Unterlagen, dann bleibt noch die Option offen, sich mit dem Betriebsrat in Kontakt zu setzen. Ist der Umzug von der Firma gewünscht, haben Sie umso bessere Chancen, dass Ihnen ein Sonderurlaub zusteht. Denn wenn Sie nicht den Arbeitgeber wechseln, sondern lediglich den Arbeitsort, wird oftmals ein bezahlter Urlaubstag gewährt.

Hier wird oftmals von einer "vorübergehenden Verhinderung" gesprochen. Liegt der neue Wohnort weit weg, sind sogar mehrere Tage gesonderter Urlaub möglich. Besonders glücklich dürfen Sie sich schätzen, wenn sich die Firma in solch einem Fall sogar an den Umzugskosten beteiligt. Haben Sie eine Stelle beim öffentlichen Dienst? Prima, dann wird Ihnen ebenso ein Tag Urlaub für den Wohnungswechsel bezahlt, wenn Sie aus dienstlichem oder betrieblichen Gründen umziehen. Dabei ist es unerheblich, ob sie mit einem Umzugsunternehmen Berlin planen, oder einen Umzug in Deutschland durchführen.

Auf die Kulanz Ihres Chefs hoffen

Wer sich mit seinem Chef gut versteht, könnte vorsichtig einmal das Thema Sonderurlaub beim Wohnungswechsel ansprechen. Einige Arbeitgeber sind verständnisvoll und wissen, wie viel Zeit ein Umzug in Anspruch nehmen kann. Ist der Umzug wirklich dringend, da Sie sich beispielsweise von Ihrem Partner getrennt haben oder die jetzige Wohnung gesundheitsschädliche Mängel vorweist, dann sprechen Sie das Thema ruhig, offen und ehrlich an. Falls Sie unsicher vor dem Gespräch sind, können auch Mitarbeiter der Firma angesprochen werden, die schon einmal umgezogen sind während des Arbeitsverhältnisses. Besonders zuverlässige Angestellte, die selten einen Krankenschein nehmen, haben eine besonders hohe Chance auf gesonderten Urlaub bei einem Wohnungswechsel. Wer wirklich dringend ein paar Tage frei braucht, kann auch anbieten, den Sonderurlaub mit Überstunden abzuarbeiten.

Fazit

Es sollte beachtet werden, dass eine frühzeitige Planung besonders wichtig ist. Der Chef muss früh genug kontaktiert werden und auch das Umzugsunternehmen sollte rechtzeitig bei einem Wohnungswechsel beauftragt werden. Planen Sie einen privaten Umzug und mit dem Chef hat sich nicht reden lassen? Dann müssen Sie wohl oder übel regulären Urlaub einreichen oder den Umzug auf das Wochenende verschieben. Bitten Sie Verwandte oder Freunde um Hilfe, damit der Wohnungswechsel schneller erfolgt. Frühzeitige Umzugskisten packen sowie das Vorbereiten von sonstigen Kleinigkeiten tragen ebenfalls zu einem entspannten Umzug bei.

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