Wohnungskündigung fristlos - Das sind die Gründe
Die Miete ist die in einer Stadt wie Berlin die häufigste Form des Wohnens. Wohnraum ist teuer und der Erwerb von Eigentum für die meisten Menschen nicht erschwinglich. Wohnt man zur Miete, dann bedeutet das, dass man mit dem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen hat. In diesem Mietvertrag sind alle Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Höhe der Miete und eine etwaige Befristung angeführt. Neben dem Mietvertrag sind auch im Gesetz einige Rahmenbedingungen vorgegeben. So findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch beispielsweise eine Regelung, unter welchen Umständen man die Wohnungskündigung fristlos aussprechen darf. Diese Möglichkeit besteht für beide Seiten, also für den Mieter und den Vermieter unter ganz bestimmten Umständen.
Mietwohnung
Das Eigenheim ist für viele Deutsche immer noch die bevorzugte und angestrebte Wohnform. Ein Häuschen, oder eine Eigentumswohnung sind das Ziel, auf das viele Menschen hinarbeiten. Dabei ist das Leben in der eigenen Immobilie mit einigen Nachteilen verbunden. So muss man für die Betriebskosten weiterhin aufkommen. Außerdem ist es natürlich sinnvoll, Rücklagen für Reparaturen zu schaffen. Nicht jede Immobilie steigt tatsächlich in ihrem Wert. Ein neu gebautes Häuschen kann nach dreißig Jahren veraltet und stark reparaturbedürftig sein. Nachdem man den Hausbau abbezahlt hat, muss man oft wieder Geld für die Renovierung ausgeben. Eine Mietwohnung hingegen hat einige Vorteile.
Der Mieter ist König
Als Mieter muss man sich nicht um die Instandhaltung der Immobilie kümmern. Natürlich muss man sorgsam mit der Wohnung umgehen und spätestens beim Auszug wieder den Ursprungszustand herstellen. Die Wohnung nach dem Auszug renovieren und alle Einbauten wieder zu entfernen ist also Pflicht. Als Mieter hat man allerdings ein Recht darauf, dass die Wohnung in Schuss gehalten wird. Die Installationen, das Haus selbst und auch die Reinigung muss der Vermieter übernehmen. Anders als im Eigenheim kann man sich in der Mietwohnung darauf verlassen, dass der gemietete Gegenstand, also die eigene Wohnung, repariert wird, wenn es notwendig ist. Speziell in der Stadt ist die Mietwohnung die am weitesten verbreitete Form, zu wohnen.
Die Wohnungskündigung
Im Saarland leben mehr als 64 % der Menschen in einem Eigenheim. In Bayern liegt die Eigentümer Quote immer noch bei mehr als 51 %. In Berlin wohnten 2018 etwa 17,4 % der Bevölkerung in der eigenen Immobilie. Der Rest, immerhin mehr als 82 % haben einen Mietvertrag. Damit können sie flexibel, den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst wohnen. Ist die Wohnung zu groß, oder klein, kann man einfach umziehen? Jeder Mietvertrag sieht dafür eine ordentliche Kündigung vor. Man schließt den Vertrag entweder unbefristet, oder für eine vereinbarte Zeit befristet ab und wohnt so lange in der Wohnung. Entscheidet man sich für einen Wohnungswechsel, dann muss man lediglich den Vertrag unter Einhaltung der Fristen kündigen.
Ordentliche Kündigung
Das Recht auf ordentliche Kündigung ist immer gegeben. Allerdings nicht nur für den Mieter, sondern auch für den Vermieter. Sobald der Mieter sich etwas zuschulden kommen lässt, besteht diese Möglichkeit für den Vermieter. Die Wohnungskündigung fristlos auszusprechen, ist in manchen Fällen ebenfalls möglich. Zahlt man als Mieter nicht, oder verspätet die Miete, dann kann das nach zwei Monaten bereits ein Grund für eine Kündigung sein. Auch das Verhalten des Mieters kann eine Kündigung rechtfertigen. Verursacht man eine Lärmbelästigung, oder kümmert sich nicht um die gemietete Wohnung, dann kann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Auch Eigenbedarf ist ein Grund dafür, dass ein Vermieter den Mietvertrag kündigt. Außerdem kann er, wenn er vor Gericht beweisen kann, dass ihm beim Verkauf der Wohnung ein erheblicher Nachteil durch die Vermietung entsteht, ebenfalls eine ordentliche Kündigung aussprechen.
Fristen bei der Wohnungskündigung
Wie bei der ordentlichen Kündigung durch den Mieter gelten auch für den Vermieter Fristen. Die Wohnungskündigung fristlos auszusprechen ist nur in bestimmten, im bürgerlichen Gesetzbuch aufgelisteten Fällen, zulässig. Ansonsten gelten für beide Seiten die, im Mietvertrag festgeschriebenen Fristen. Die gesetzliche Frist für die Wohnungskündigung beträgt drei Monate. Konkret muss bis zum 3. Werktag eines Monats gekündigt werden. Danach endet der Mietvertrag frühestens am letzten Tag des übernächsten Monats. Im Mietvertrag können allerdings andere Fristen vereinbart werden. Die Fristen sind in den meisten Fällen für beide Seiten bindend. In bestimmten Fällen kann die Wohnungskündigung fristlos erfolgen. Die Gründe dafür sind in den §§ 543 und 569 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Ist es nicht zumutbar, das Mietverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist aufrechtzuerhalten und liegt ein wichtiger Grund vor, dann können Mieter, oder Vermieter die Wohnungskündigung fristlos aussprechen? Für den Vermieter sind dies folgende Gründe:
- Vernachlässigung und damit Gefährdung der Wohnung durch den Mieter
- Unerlaubte Untervermietung
- Verspätete, oder unvollständige Mietzahlung
- Nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Mieter
Als Mieter gibt es ebenfalls eine Reihe von Gründen, die die Wohnungskündigung fristlos wirkungsvoll machen:
- Wenn man die Wohnung nicht, wie vereinbart nutzen kann, sie also ganz, oder teilweise nicht, oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht
- Wenn eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit vorliegt
- Nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Vermieter
Wohnungskündigung fristlos
Allerdings ist die Wohnungskündigung fristlos in den meisten Fällen schwierig. Als Mieter wird man diese Option in den seltensten Fällen nutzen. Schließlich ist man normalerweise auf die Wohnung angewiesen und kann ohnehin nicht kurzfristig Ersatz beschaffen. Will man in die neue Wohnung einziehen und die Wohnung steht noch nicht zur Verfügung, weil beispielsweise der Vormieter noch nicht ausgezogen ist, oder die Renovierung noch nicht abgeschlossen ist, kann das sehr unangenehm sein? Eine Rechtsberatung ist in so einem Fall anzuraten. Genauso steht es mit der gesundheitlichen Gefährdung. Ist die Wohnung einsturzgefährdet, oder stark von Schimmel befallen, dann ist ein sofortiger Auszug ratsam? Um keinen formalen Fehler zu begehen, kann man sich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt, oder einem Mieterverein holen. Auch wenn der Vermieter eine fristlose Wohnungskündigung ausgesprochen hat, sollte man sich als erstes kompetenten Rat suchen.
Rascher Umzug
In den meisten Fällen ist es besser, sich eine neue Wohnung zu suchen, als über einen längeren Zeitraum mit dem Vermieter zu streiten. Das muss aber natürlich von Einzelfall zu Einzelfall beurteilt werden. Hat man die Möglichkeit, eine andere Wohnung zu mieten, dann kann das aber viel Ärger ersparen. Damit Sie beim Umzug selbst keinen Ärger haben und gleich einen entspannten Start in der neuen Wohnung haben, empfehlen wir Ihnen unseren Umzugsservice. Mit einem Packservice für den stressfreien Umzug haben Sie nichts weiter zu tun, außer sich Umzugshelfer zu organisieren und nicht mehr als ihnen die Türe zu öffnen. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf uns lassen sich von fairen Preisen und einem einzigartigen Service überzeugen.