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Corona-Umzug-be07804e Umzug während der Corona-Pandemie: sicher umziehen
Erstellt am: 21. Juni 2021

Umzug während der Coronakrise

Obwohl die Inzidenzwerte weiterhin sinken, beschäftigt das Coronavirus Deutschland weiterhin. Wenn eventuell bei Ihnen ein Umzug ansteht, können Sie in folgendem Ratgeber die wichtigsten Tipps zum Thema Umzug während der Coronakrise in Erfahrung bringen. Vielleicht haben Sie Ihre alte Wohnung schon gekündigt und der Umzugstermin steht fest. Trotzdem sollten Sie die aktuell geltenden Regeln der Coronapandemie beherzigen. Der Alltag der Menschen ist davon weiterhin noch eingeschränkt. Das bedeutet, dass zwischen zwei Haushalten beispielsweise nur beschränkte Kontakte erfolgen dürfen. Das wirkt sich natürlich auch auf Ihre gesamte Umzugsplanung aus.

Darf ich trotz der Coronakrise umziehen?

Grundsätzlich können Sie Ihren Umzug umsetzen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass sich keine der beteiligten Personen des jeweiligen Haushalts in Quarantäne befindet. Es gibt aber noch weitere Details, auf die Sie achten müssen.

Darf ich die Dienste eines Umzugsunternehmens in Anspruch nehmen?

Weiterhin ist es erlaubt, dass Umzugsunternehmen ihre Dienste anbieten und dass diese auch angenommen werden. Davon sind übrigens auch Spediteure und komplette Möbelspeditionen betroffen. Ausschlaggebend ist, dass Sie Ihren Umzug innerhalb von Deutschland erledigen. Es ist im Moment noch nicht möglich, in alle Länder umzuziehen. Ganz besonders betroffen sind Umzüge, die Übersee geplant sind.

Muss beim Umzug jeder eine Maske tragen?

Obwohl manche Maßnahmen während des Umzugs im Zusammenhang mit den Umzugshelfern ungewöhnlich erscheinen, müssen diese Maßnahmen trotzdem umgesetzt werden. Im Zweifel ist es zum Beispiel notwendig, die Nutzfahrzeuge regelmäßig zu desinfizieren. Davon sind auch Umzugsunternehmen betroffen. Die Umzugshelfer sollten mit Handschuhen arbeiten. Es kann sein, dass das Umzugsunternehmen das eingesetzte Verpackungsmaterial aus hygienischen Gründen nicht mehr zurücknehmen kann. In diesem Fall müssen Sie die Umzugsmaterialien dann entsorgen.

Wie sieht es mit einem Storno bei einem geplanten Umzug aus?

Grundsätzlich ist die Situation auch in Zeiten der Pandemie immer individuell, wenn es um ein Storno oder das Verschieben des Umzugs geht. Deshalb sollten Sie einen Blick in die AGBs werfen. In Deutschland herrscht generell kein Arbeitsverbot. Das bedeutet, dass die meisten ansässigen Umzugsunternehmen die vereinbarten Umzüge auch durchführen können. Die Situation ändert sich aber, wenn eine der beteiligten Personen mit dem Coronavirus infiziert oder in Quarantäne ist.

Darf eine Privatperson beim Umzug helfen?

Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Privatpersonen beim Umzug helfen. Aber auch hier gibt es Einschränkungen. Die Inzidenzwerte bestimmen die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen dazu. Professionelle Umzugsunternehmen dürfen zum Beispiel generell ihre Unterstützung dafür anbieten, genauso verhält es sich auch mit Personen, die im selben Haushalt leben. Wenn Sie noch Fragen haben, sollten Sie für weitere Details Ihr zuständiges Ordnungsamt kontaktieren. Halten Sie auf jeden Fall den Mindestabstand von eineinhalb Metern ein und halten Sie sich an die geltenden Hygieneregeln.

Informieren Sie sich auf jeden Fall immer über den aktuellen Inzidenzwert, der  ausschlaggebend für die aktuell geltenden Maßnahmen ist. Bei einem Inzidenzwert über 100 ist es zum Beispiel nur erlaubt, sich mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person zu treffen. Anders sieht es bei einem Inzidenzwert zwischen 35 und 100 aus: in diesem Fall dürfen Sie sich mit einem anderen Hausstand treffen, in Summe sind fünf Personen erlaubt. Fällt der Inzidenzwert unter 35 und weniger, dürfen sich insgesamt zwei Haushalte mit maximal zehn Personen treffen.

Was bedeutet Bewegungsverbot und Ausgangssperre?

Während der Coronapandemie ist es nicht möglich, einen Umzug zu machen, wenn ein Bewegungsverbot besteht. Die Regelungen dazu sind in den unterschiedlichen Bundesländern nicht dieselben. Trotzdem ist ein Umzug zum Beispiel ein triftiger Grund und darf während einer Ausgangssperre durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung während einer Ausgangssperre wegen eines Umzugs als triftigen Grund verlassen dürfen. Ganz anders sieht es aber mit Bekannten und Freunden aus, die als Drittpersonen gelten.

Wo kann ich für den Umzug am besten parken?

Besonders dann, wenn Sie ein Umzugsunternehmen für Ihren Umzug beauftragen, kann es in dicht besiedelten Wohngebieten mit den Parkflächen oft eine Herausforderung sein. Deshalb sind Sie gut beraten, im Vorfeld eine Halteverbotszone zu errichten. Kurzfristig ist das im Moment nur sehr schwer möglich, weil viele Behörden entsprechend überlastet sind. Das hat unter anderem auch mit verhängten Ausgangsbeschränkungen zu tun. Sehr häufig werden zurzeit noch die Fahrzeuge direkt im Wohngebiet abgestellt, weil sich noch viele Leute zu Hause befinden. Wenn Sie es schlau anstellen, bitten Sie die jeweiligen Fahrzeugbesitzer höflich darum, Rücksicht auf Ihren Umzug zu nehmen, damit die Fläche für den Transporter frei bleibt.

Was tun, wenn ein Familienmitglied infiziert ist?

Wenn Sie selbst oder ein Familienmitglied infiziert ist, bzw. sich in Quarantäne befinden, sollten Sie das Umzugsunternehmen sofort informieren. Genauso verhält es sich, wenn ein Verdacht auf eine Infektion besteht oder das direkte Umfeld betroffen ist. Eventuell bevorzugt das Unternehmen dann eine Verschiebung des Umzugstermins oder der Umzug kann wie geplant stattfinden.

Was passiert, wenn jemand unter Quarantäne ist?

Auf keinen Fall dürfen Sie trotzdem umziehen, wenn Sie in Quarantäne sind. Die Vorgaben dazu liefert das Robert-Koch-Institut. Quarantäne bedeutet, dass Sie Ihr zu Hause oder Ihre Wohnung 14 Tage lang nicht verlassen dürfen. Eine ausdrückliche Erlaubnis dazu kann ausschließlich das Gesundheitsamt erteilen.

Ist das Risiko einer Ansteckung bei einem Umzug höher?

Das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist beim Umzug ganz genauso hoch oder gering, wie auch im normalen Alltag. Deshalb sollten Sie sich an die bekannten Hygieneregeln halten. Dazu gehört nach wie vor:

  • Abstand halten
  • Hände waschen
  • nicht ins Gesicht fassen
  • keine Hände bestückten schütteln

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