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umzugsgeld-entlastung-vom-arbeitsamt-und-arbeitgeber-c5f96605 Umzugsgeld - finanzielle Entlastung: Amt & Arbeitgeber
Erstellt am: 01. November 2019

Wer bezahlt mir den Umzug, der Arbeitgeber oder das Arbeitsamt

Der Umzug in eine neue Wohnung – Oft ein finanzieller Kraftakt! Der Umzug in eine andere Stadt ist eine kostspielige Angelegenheit, die oft unterschätzt wird. Wer bezahlt mir den Umzug, wenn ich einen Job gefunden habe? Neben den reinen Transportkosten für den Umzugswagen, sind bei der Verlagerung des Haushalts auch andere Faktoren zu beachten, die finanziell zu bewältigen sind. Das Arbeitsamt kann für die Kosten aufkommen, hier benötigen Sie ein Umzugsunternehmen Berlin oder aus einer anderen Stadt. Oftmals sind drei Angebote gefordert.

Zusätzlich zu eventuell doppelten Mietzahlungen und der Ausstattung für die neue Wohnung können auch Maklerkosten für den neuen Haushalt schnell zur Belastung werden. Maklerkosten werden aber vom Arbeitsamt nicht übernommen, hier kann ein Darlehen eventuell eine Lösung sein. Fragen Sie Ihren zuständigen Arbeitsvermittler wegen der Umzugskosten, das Umzugsgeld oder das Darlehen für die Kaution oder die Provision für den Makler. Gibt es in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu bekommen?

Umzugsgeld – Wie können Sie finanzielle Hilfe zum Umzug vom Arbeitgeber erhalten?

Einen rechtlichen Anspruch auf Umzugsgeld vom Arbeitgeber gibt es nicht. Wer beim Umziehen einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten möchte, sollte gut verhandeln können. Besonders, wenn der Mitarbeiter auf Wunsch des Arbeitgebers in eine neue Wohnung umziehen muss, sind die Chancen auf ein gutes Verhandlungsergebnis in Sachen Umzugsgeld recht gut. Das gilt auch für den Umzug in Berlin und die Preise können sehr unterschiedlich sein.

Bei einer Betriebsverlagerung des Arbeitgebers gibt es recht gute Chancen auf die Zahlung von Umzugsgeld. In der Regel hat die Geschäftsleitung einen Sozialplan für die Mitarbeiterverlagerung erstellt. Insbesondere wenn der Arbeitgeber einen Betriebsrat installiert hat, gibt es einen Ansprechpartner, mit dem Sie über einen Kostenzuschuss für das Umziehen verhandeln können.

Umzugsgeld – Wie können Sie finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe erhalten, wenn das Amt Sie zum Umzug auffordert?

Wer Sozialhilfe von der Agentur für Arbeit bezieht, hat meist keine finanziellen Mittel, um einen kostspieligen Umzug finanzieren zu können.

Wenn der Umzug in eine neue Wohnung vom Amt für Sozialhilfe veranlasst ist, weil zum Beispiel die alte Wohnung zu groß oder zu teuer ist, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Hilfe zur Errichtung eines neuen Haushalts. Diese Kosten können Sie auf Antrag erstattet bekommen:

  • Kosten für den Umzugswagen
  • Aufwendungen für Umzugskartons
  • Kosten für Möbelpacker, sofern Sie nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst umziehen können
  • Aufwendungen für die Verpflegung der Umzugshelfer
  • Pauschale Kosten für vertragliche Verpflichtungen zur Wohnungsrenovierung der alten Wohnung
  • Das Wichtigste zum Umzug bei Bürgergeld-Bezug
  •  Dürfen Empfänger von Bürgergeld einen Umzug durchführen?
  • Weitere Artikel zum Umzug bei Bürgergeld-Bezug
  • Umzug mit Bürgergeld-Bezug unter 25: Ist das erlaubt?
  • Gibt es eine Übernahme der Umzugskosten bei Bürgergeld-Bezug?

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie den Antrag auf Umzugshilfe beim Amt für Sozialhilfe stellen, bevor die Umzugskosten entstehen.

Umzugsgeld – Wie können Sie finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe erhalten, wenn Sie einen Job in einer anderen Stadt bekommen?

Als Empfänger von Sozialhilfe ist die Agentur für Arbeit natürlich stark daran interessiert, dass aus einem Leistungsempfänger wieder ein Arbeitnehmer wird, der seinen Haushalt selbst bestreiten kann. In diesem Fall prüft die Agentur für Arbeit, ob der Umzug in eine andere Stadt überhaupt notwendig ist. Erst bei einem täglichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von mehr als zweieinhalb Stunden wird das Sozialamt einer notwendig werdenden Verlagerung des Haushalts zustimmen. Ist diese Voraussetzung gegeben, sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Umzugsgeld bei der Agentur für Arbeit stellen.

Das Sozialamt beteiligt sich allerdings nur mit einer Übernahme der „angemessenen Kosten“ für den Umzug und entscheidet auf Antrag, welche Kosten anerkannt sind.

Für den Antrag auf Kostenübernahme benötigt das Amt den Mietvertrag sowie drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. An den folgenden Kosten wird sich das Sozialamt in der Regel nicht beteiligen:

  • Kosten für das Packen der Umzugskartons
  • Kosten für den Ab- und Aufbau der Möbel (nur bedingt, wenn eine Krankheit vorliegt oder Alleinerziehende - fragen Sie hier Ihren Sachbearbeiter)
  • Verpackungskosten, wie Kleiderbox und Einpackpapier - Umzugskartons hingegen sind übernahmefähig
  • Entrümpelungen und Wohnungsauflösungen

Die Renovierungskosten, die Ihnen beim Umziehen entstehen und die neue Mietkaution werden vom Sozialamt meist als Darlehen gewährt.

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